Unsere Pflichten
Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.
Wie das? Dazu hier ein kleines Beispiel: Jede Aufsichtsperson, die sich mit Kindern auf dem Gelände aufhält, hat dafür zu sorgen, dass die Kinder keine Pferde erschrecken. Dies ist sicherlich eine Einschränkung für die Aufsichtsperson, erhöht aber die Sicherheit aller.
Stallordnung
1.Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Unbefugten ist das Betreten von Stall und Koppeln verboten.
KInder unterliegen natürlich während ihres Aufenthals auf der Anlage
der Aufsichtspflicht der betreuenden Person.
Hunde sind unter Aufsicht zu halten.
2.Der Betrieb haftet nicht für fehlendes Eigentum.
3.In den Stallgebäuden besteht absolutes Rauchverbot.
Raucherbreich ist das Stüberl sowie der Aufenthaltsplatz neben
der Treppe. Die bereitgestellten Aschenbecher sind zu benutzen und
gelegentlich zu entleeren.
4.Der Einstellbetrieb ist zu Mülltrennung verpflichtet.
In den gelben Sack gehören NUR leere Plastikflaschen und Metalldosen.
Papier, Glas und Biomüll gehören nicht in den Restmüll.
5.Die gemeinsam von allen Einstellern genutzten Räume sind in Ordnung zu halten:
Stüberl, Sattelkammern, Solarium, Toiletten, und Stallgassen sind bitte so zu hinterlassen, wie man sie selbst auch vorfinden möchte.
Pflegemittel, Zusatzfutter und Medikamente sin Kinder-, Hunde- und Pferdesicher
wegzusperren.
6.Pferde dürfen nicht bei geöffneter Boxentür vom Betreuer allein gelassen werden.
7.Die Anlage ist kein Hundeklo! Bitte Rücksicht nehmen.
8.Die Stallruhezeit von 22h bis 7h ist einzuhalten
Längere Aufenthalte im Stüberl oder private kleine Feiern sind dem Stallbesitzer
bekannt zugeben und nur nach Absprache erlaubt.
9.Wurmkuren werden 3x Jählich durchgeführt und sind für alle Einsteller verpflichtend.
Der Zeitpunkt der Verabreichung wird vom Stallbesitzerfestgesetz und ist einzuhalten.
10.Jeder Besitzer ist für einen Lückenlosen Impfschutz seines Pferdes verantwortlich.
Mist der durch putzen oder misten des Pferdes verursacht wird, muss vom Besitzer wieder weggeräumt werden.
Nach dem Reiten hat jeder Besitzer die Pflicht den Kot den sein Pferd evlt auf dem Reitplatz oder in der Halle hinterlassen hat wegzuräumen.